Erweiterung Industriegebiet

Öffentliche Bekanntmachung

Der Ortsgemeinderat Weinsheim hat am 30.01.2020 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Teilbereich „Industriegebiet-westliche Erweiterung“ im Regelverfahren sowie die frühzeitige öffentliche Auslegung der Planvorentwurfsunterlagen beschlossen.

Der Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Ziel und Zweck der Planung

Die Ortsgemeinde Weinsheim beabsichtigt die westliche Erweiterung des bestehenden Industriegebietes Weinsheim in einer Größenordnung von rund 22,4 ha (Bruttogebietsfläche einschließlich Grünflächen). Das Plangebiet befindet sich südöstlich der K 171 sowie der bestehenden Siedlungsbebauung. Zur besseren Übersicht ist hierzu die Lage des Plangebietes in der nachfolgenden, unmaßstäblichen Abbildung dargestellt.

Gemeindehaus

Das Plangebiet liegt im südwestlichen Anschluss an das bestehende Industrie- und Gewerbegebiet Weinsheim, unmittelbar an der K179 und ist nach Süden exponiert. Die Plangebietsfläche ist größtenteils intensiv genutzte Acker- bzw. Grünlandfläche. Die Wirtschaftswege sind teils unbefestigt, teils asphaltiert. Im nordwestlichen Bereich des Plangebietes liegt ein ehemaliger Landwirtschaftsbetrieb mit Wohnhaus, Betriebsgebäuden, asphaltierten Hofflächen sowie Ziergarten mit Gehölzen. Entlang der Kreisstraße an der westlichen Plangebietsgrenze befinden sich vereinzelt Gehölz- und Strauchreihen. Ansonsten fehlen Gehölze im Plangebiet gänzlich.

Entlang der südlichen Plangebietsgrenze verläuft die Nims, ein Gewässer 3. Ordnung. Etwa in der Mitte des Plangebietes quert eine Stromtrasse die Plangebietsfläche von Ost nach West. Im nördlichen Bereich verläuft auch noch die Trasse einer 20-kV-Freileitung. Im Norden und Nordosten schließt das Plangebiet an das bestehende Industriegebiet der Ortsgemeinde Weinsheim an. Jenseits der östlichen Plangebietsgrenze liegen außerdem mehrere Klär- und Absetzbecken einer Kläranlage, die von einer Strauchreihe umrandet werden. Daran anschließend befindet sich etwas weiter nördlich sowie östlich ein natürlich gestaltetes Regenrückhaltebecken. Im Norden wird das Plangebiet durch den Straßenverlauf der Industriestraße (Gemeindestraße) begrenzt, im Westen durch den Verlauf der K 179.

Der Geltungsbereich ist aus der nachfolgenden, unmaßstäblichen Kartenunterlage ersichtlich:

Gemeindehaus

Geltungsbereich

Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans „Industriegebiet westliche Erweiterung“ ist der konkrete Bedarf an kleineren sowie größeren Industrie- und Gewerbeflächen in der Ortsgemeinde Weinsheim.

Das Plangebiet ist dem bauplanungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Es bedarf daher einer verbindlichen Bauleitplanung. Hierzu wird der Bebauungsplan „Industriegebiet westliche Erweiterung“ im zweistufigen Regelverfahren gemäß Baugesetzbuch aufgestellt. Um eine geoordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, sollen sich die Textfestsetzungen an
den bisherigen Regelungen aus dem angrenzenden Urbebauungsplan
„Industriegebiet“ der Ortsgemeinde Weinsheim orientieren. Sie sind jedoch nach dem heutigen Stand der Festsetzungstechnik und den heutigen Anforderungen im Detail festzulegen.

Weinsheim, den 31.07.2020
gezeichnet
Peter Meyer, Ortsbürgermeister

Kontakt

Peter Meyer
Bürgermeister
Klaus Keil
Zum Burgring 20
54595 Weinsheim

Telefon: 06551 981700
E-Mail: buergermeister@weinsheim-eifel.de